Satzung
der Allianz
Ich habe am 12.10.2013 diese Allianz mit der Maßgabe gegründet. Das sich
jeder individuell in diese Gemeinschaft verschiedener Stützpunkte und nichts
anderes ist ja eine Allianz einbringen kann. Je nach dem wie es seine Zeit
zulässt, der eine hat diese mehr der andere halt weniger. Zum anderen soll Euch
die Mitgliedschaft in dieser Allianz vor feindlichen Übergriffen eines Gegners
schützen aber auch den Handel mit anderen ankurbeln so dass Euer Stützpunkt
möglichst schnell fest auf eigenen Füßen steht. Denn das Zusammenspiel zwischen
der Wirtschaft und der Schlagkräftigkeit der eigenen Truppen muss stimmen.
Diese Satzung gilt ab dem 16.04.2015
Diese Satzung
ist für alle Allianz Mitglieder
bindend und jedes Allianz Mitglied willigt beim Eintritt in diese
dieser Satzung zu. Er akzeptiert ebenfalls das eine nicht Beachtung dieser
Satzung eine Abmahnung oder einen Ausschluss nach sich ziehen kann.
Sollten Fragen zur Satzung auftreten
dann meldet Euch bitte umgehend beim Administrator.
Die
Wichtigsten Punkte
Wir können
Euch nur das Gerüst bieten mit Leben erwecken muss es mit seinen Mitteln jeder
selbst.
Weder der Administrator noch irgend ein anderer in dieser Allianz kann jedes
Mitglied in dieser Allianz jeden Tag anschreiben, in der Hoffnung dass das was
man da schreibt überhaupt gelesen wird und vorschreiben jetzt machst du dass.
Ihr müsst lernen wenn Ihr Fragen habt zu uns zu kommen.
Was gefällt Euch an dieser Allianz ??? Was gefällt Euch nicht an unserer Allianz ??? Schreibt
mir Eure positiven wie auch negativen Eindrücke dieser
Allianz, denn eine Allianz kann nur immer so gut sein wie die konstruktive
Kritik an dieser ausfällt.
1. Jedes Mitglied dieser Allianz hat diese Satzung umgehend zu
lesen und sich bis zu einem Austritt bzw. Ausschluss danach zu richten.
2. Mitglieder aktivieren nach Beitritt in diese Allianz die
Automatische Überstellung für das KB – sowie SB – Center in seinem Profil, Siehe Darstellung hier unten.
KB- Automatik X Kampfberichte werden automatisch ins KB-
Center übernommen
SB-
Automatik X Spionageberichte werden automatisch ins SB-
Center übernommen
3. Das Mitglied trägt sofort unter Verweis auf die Einhaltung
des Datenschutzgesetzes die im Allianzsymbol hinterlegte Kontaktliste seine
Persönlichen Daten ein, wobei wir jedem freistellen ob er Telefonnummern, e –
Mail Adressen u. a. hinterlegt. Was allerdings hinterlegt werden muss ist die
Stadt (Bundesland).
Allgemeine
Punkte
4. Die Administratoren bilden die Führung der Allianz.
5. Die Minister haben sich den Administratoren zu fügen.
6. Das Mitglied hat sich bei längerer Abwesenheit dafür Sorge zu
tragen Ihren Stützpunkt gegen feindliche Übergriffe entsprechend seiner
Punktzahl abzusichern. Unter längerer Abwesenheit versteht sich die Abwesenheit
bei mehr als 3 Tagen, dazu hat sich das Mitglied ohne Angabe des Grundes bei
dem Administrator abzumelden. Ein Verstoß gegen diesen Punkt der Satzung kann
mit einem Ausschluss ohne vorheriges anmahnen von den
dazu berechtigten geahndet werden.
7. Ein gepflegter Umgangston mit jeglichen Mitglieder
wie auch mit dem Gegner ist zwingend vorgeschrieben.
8. Anmeldung und Aktivität im Allianzchat ist nicht zwingend
vorgeschrieben aber wünschenswert.
9. Die Minister sind allen Mitgliedern dieser Allianz
Weisungsberechtigt.
Die
Kampfregelungen
10. Jedes Mitglied verpflichtet sich folgende Punkte im Falle
eines Kampfes oder Krieges einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich nicht wenn das
angegriffene Mitglied seiner Pflicht aus Punkt 2 dieser Satzung nicht
nachgekommen ist.
11. Im Falle eines Krieges oder Befehl der Administration ist
jedes Mitglied der Allianz verpflichtet den Anweisungen unverzüglich
nachzukommen und einzuhalten. Daraus resultierende Niederlagen werden durch die
Allianz wie nach Punkt 21 geregelt ausgeglichen.
11.a) Im Kriegsfall zwischen zwei Bündnispartnern bleibt unsere
Allianz Neutral.
11.b) Während eines Krieges darf nur der Kriegsgegner
angegriffen werden. Es sei denn die Verteidigungsminister oder der
Administrator dieser Gemeinschaft hat etwas anderes bestimmt.
12. Es wird von der Allianz gefördert wie in Punkt 22 geregelt
das sich die Mitglieder im Falle eines Angriffes auf ein anderes, Militärische
Hilfe zu leisten insofern er dies von seinem Punktestand her kann. Die daraus
resultierende Niederlage werden durch die Allianz wie nach Punkt 21 geregelt
ausgeglichen.
13. Jedes Mitglied beachtet das ein
Gegner innerhalb von 24 Stunden nur 5 mal angegriffen werden darf.
13.a) Diese Frist beginnt erst nach Abschluss des letzten
Angriffes.
13.b) Ein Angriff, welcher als verloren gewertet wurde zählt
dabei nicht in diese Frist.
13.c) Gilt der Kampf als unentschieden (also immer dann wenn
keine Kriegsentschädigung geflossen ist) so sind in diesem Fall die 24 Stunden
Ruhephase einzuhalten.
13.d) Diese Regelung gilt nicht wenn der Gegner unser Mitglied
angreift und dabei verliert.
13.e) Außerdem gilt diese Regelung nicht im Falle eines Krieges.
14. Jedem Mitglied unterhalb von 1.000.000 Punkten ist es
untersagt Allianzen jeglicher Art anzugreifen.
15. Die Allianz darf keinem Mitglied Anweisungen geben einen
Kampf durchzuführen ausgenommen lt. Punkt 10.
16. Bei erfolgreicher Spionage hat der Spion das Erst
Angriffsrecht.
17. Öffentlich gemachte Bündnisse und Nichtangriffspakts (NAP)
müssen strikt eingehalten werden.
18. Bündnisse werden mit allen Mitteln unterstützt.
19. Während laufender Angriffe hat das betreffende Mitglied
Online zu sein oder aber sich entweder im Allianzchat zu befinden oder seinen
Posteingang zu überwachen.
Die
Wirtschaftsregeln
20. Jeder Stützpunkt hat für eventuelle Angriffe dafür zu
sorgen, dass sein Anwesen eine zweckmäßige Verteidigung aufweist. Truppen im
Depot werden bei nicht Gebrauch in den Allianzinternen Handel für andere
Mitglieder zur Verfügung gestellt. Es ist ausdrücklich untersagt Truppen die in
den Flotten zur Verteidigung stehen diese anderen Mitgliedern
abzuschwatzen oder deren Verkauf zu fordern. Für diesen Punkt der Satzung gibt
es Ausnahmen die wie folgt bezeichnet werden:
·
Truppen
so genannte Supereinheiten die sich ein Mitglied käuflich (Diamanten) erworben
hat,
·
Minister
und Administratoren,
·
sonstige
dazu von den Ministern oder Administratoren berechtigte Mitglieder die
wirtschaftlich wie auch finanziell in Lage sind für einen eventuellen Ernstfall
Truppen vorzuhalten.
Ausnahmen sind mit Absprache des Administrators möglich.
Die Finanzregeln
21. Die Allianz verpflichtet sich die aus einer Anweisung des
Verteidigungsministeriums im Falle eines Krieges hervorgehende Niederlage
finanziell dem Mitglied zu ersetzen, es besteht jedoch keine Verpflichtung von
Seiten der Allianz diese ihm sofort zu ersetzen. Wirtschaftliche Verluste
werden dabei Pauschal jedoch aber höchstens einmal maximale Auszahlung
entschädigt. Diese Entschädigung muss beim Finanzministerium oder beim
Administrator angezeigt und angemeldet werden.
22. Die Allianz fördert gegenseitige Hilfeleistungen mit einer
einmal Zahlung nach folgender Formel (Punkte des Mitgliedes mal 100) in Dollar.
Diese Leistung muss aber beim Finanzministerium oder beim Administrator
angezeigt bzw. angemeldet werden.
23. Die Allianz ist berechtigt Events durch zuführen weiterhin
gilt das die dabei ausgelobten Preise aus den Steuereinnahmen der Allianz
finanziert werden. Diese Events müssen als Rundmail angekündigt werden um an
Gültigkeit zu gewinnen in diesen stehen dann auch die Modalitäten. Die Allianz
behält sich das Recht vor die Preise nach den Events in Auszahlung zu bringen
es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.
24. Als Mitglied dieser Allianz erhält man Weihnachtsgeld in
Höhe von (Punkte des Mitgliedes mal 100 mal jedes
angefangenen Jahres der Zugehörigkeit hier in dieser Allianz) in Dollar. Dieser
ist zahlbar bis zum 20.12. eines jeden Jahres. Die Auszahlung kommt
grundsätzlich nur zur Anwendung wenn das Mitglied mindestens schon drei Monate
der Allianz beigetreten ist. Eine Zahlungsverpflichtung von Seite der Allianz
gibt es nicht.
25. Die Allianz gewährt jedem Mitglied eine finanzielle
Starthilfe. Zur Auszahlungsgewährung muss das Mitglied bereits schon einen
Monat in dieser Allianz sein. Die Auszahlung wird gewährt wenn, das neue
Mitglied zum Auszahlungszeitpunkt nicht
mehr als 1.500.000 Punkte hat. Die Auszahlung erfolgt nach folgender Formel
(Punkte des Mitgliedes mal 100) in Dollar mindestens aber einmal maximale
Auszahlung. Diesen Auszahlungsbetrag bekommt das Mitglied einmal wöchentlich
für einen Zeitraum den der Administrator bestimmt, mindestens aber für 6
Wochen. Die Allianz behält sich ausdrücklich das Recht vor in finanziellen
schwierigen Zeiten von der Auszahlung Abstand zu nehmen. Das Mitglied muss eine
Anfrage an das betreffende Ministerium stellen.
26. Die Allianz verpflichtet sich zum jeweiligen Geburtstag des
Mitgliedes ein Geburtstagsgeld zu zahlen. Der Zahlbetrag errechnet sich nach
folgender Formel (Punkte des Mitgliedes mal 100 mal
jedes angefangenen Jahres der Zugehörigkeit hier in dieser Allianz) in Dollar.
Die Auszahlung kommt grundsätzlich nur zur Anwendung wenn das Mitglied
mindestens schon drei Monate der Allianz beigetreten ist.
27. Die Zahlungsverpflichtungen verfallen automatisch bei
Austritt aus der Allianz.
28. Jedem Mitglied in der Allianz ist es gestattet die
Finanziellen Verhältnisse der Allianz zu erfragen, dies sollte er
Vorteilhafterweise beim Finanzministerium tun. Es besteht allerdings keine
Verpflichtung des Finanzministeriums Neu beigetretenen Mitgliedern den Zutritt
zur Kasse zu gestatten und auch keine Rechenschaft über Buchungen von vor der
Zeit des Beitrittes abzulegen.
29. Die Allianz behält sich das Recht vor abweichend von den
festgelegten Geldwerten Vorteilen aller Art die Auszahlung auch in Rohstoffen
auszuzahlen, das Mitglied hat aber Grundsätzlich keinen Anspruch darauf. Die
Umrechnung erfolgt dann zu dem jeweiligen Kurs des Handelszentrums.
30. Die Allianz behält sich das Recht vor einen gewissen Teil
der Steuereinnahmen in der Allianzkasse zu belassen und für schwierige Zeiten
entsprechend der Mitgliederanzahl sowie Punkte zurück zu legen.
Das Bonussystem
31. Für die Anwerbung Neuer Mitglieder für diese Allianz erhält
der Werber einen Zahlbetrag von 500.000 Dollar pro angeworbenes Mitglied.
Ausschlaggebend ist das der angeworbene nicht mit Versprechungen angelockt
wurde die diese Allianz ihm nicht bieten kann. Die Auszahlung erfolgt erst dann
wenn der angeworbene mindestens drei Monate Mitglied in dieser Allianz ist.
Dieser Bonus muss beim Finanzministerium oder beim Administrator angezeigt und
angemeldet werden, dies kann auch nach Eintritt des angeworbenen Mitgliedes
geschehen. Der Administrator nimmt sich von dieser Bonuszahlung aus.
32. Die Allianz zahlt jedem Mitglied für eine längere
Zugehörigkeit eine Prämie nach folgend aufgeführter Formel (Punkte des
Mitgliedes mal 100 mal jedes angefangenen Jahres der
Zugehörigkeit hier in dieser Allianz) in Dollar. Diese Regelung gilt nur wenn
eine ununterbrochene Mitgliedschaft in dieser Allianz vorhanden ist. Tritt man
zwischendurch aus dieser Allianz aus und im späteren Verlauf wieder ein so
Beginnt die Laufzeit wieder von vorn. Die Prämie für die Zugehörigkeit in
dieser Allianz erfolgt:
·
nach
einem Jahr,
·
jeweils
nach jedem weiteren Jahr Zugehörigkeit.