Satzung
der Allianz
Ich habe am 12.10.2013 diese Allianz mit der Maßgabe gegründet. Das sich
jeder individuell in diese Gemeinschaft verschiedener Stützpunkte und nichts
anderes ist ja eine Allianz einbringen kann. Je nach dem wie es seine Zeit
zulässt, der eine hat diese mehr der andere halt weniger. Zum anderen soll Euch
die Mitgliedschaft in dieser Allianz vor feindlichen Übergriffen eines Gegners
schützen aber auch den Handel mit anderen ankurbeln so dass Euer Stützpunkt
möglichst schnell fest auf eigenen Füßen steht. Denn das Zusammenspiel zwischen
der Wirtschaft und der Schlagkräftigkeit der eigenen Truppen muss stimmen.
Diese
Satzung gilt ab dem 15.11.2013
Diese Satzung
ist für alle Allianz Mitglieder
bindend und jedes Allianz Mitglied willigt beim Eintritt in diese
dieser Satzung zu. Er akzeptiert ebenfalls das eine nicht Beachtung dieser
Satzung eine Abmahnung oder einen Ausschluss nach sich ziehen kann.
Sollten Fragen zur Satzung auftreten
dann meldet Euch bitte umgehend beim Administrator.
Die
Wichtigsten Punkte
Wir können
Euch nur das Gerüst bieten mit Leben erwecken muss es mit seinen Mitteln jeder
selbst.
Weder der Administrator noch irgend ein anderer in dieser Allianz kann jedes
Mitglied in dieser Allianz jeden Tag anschreiben, in der Hoffnung dass das was
man da schreibt überhaupt gelesen wird und vorschreiben jetzt machst du dass.
Ihr müsst lernen wenn Ihr Fragen habt zu uns zu kommen.
Was gefällt Euch an dieser Allianz ??? Was gefällt Euch nicht an unserer Allianz ??? Schreibt
mir Eure positiven wie auch negativen Eindrücke dieser
Allianz, denn eine Allianz kann nur immer so gut sein wie die konstruktive
Kritik an dieser ausfällt.
1.
Jedes
Mitglied dieser Allianz hat diese Satzung umgehend zu lesen und sich bis zu
einem Austritt bzw. Ausschluss danach zu richten.
2.Jedes Mitglied aktiviert sofort nach Beitritt
in diese Allianz die Automatische Überstellung für das KB – sowie SB – Center
in seinem Profil, Siehe
Darstellung hier unten.
KB- Automatik X Kampfberichte werden automatisch ins KB-
Center übernommen
SB-
Automatik X Spionageberichte werden automatisch ins SB-
Center übernommen
3.Das Mitglied trägt sofort unter Verweis auf
die Einhaltung des Datenschutzgesetzes die im Allianzsymbol hinterlegte
Kontaktliste seine Persönlichen Daten ein, wobei wir jedem freistellen ob er
Telefonnummern, e – Mail Adressen u. a. hinterlegt. Was allerdings hinterlegt
werden muss ist die Stadt (Bundesland) und das Alter.
Allgemeine
Punkte
4. Die Administratoren bilden die Führung der Allianz.
5. Die Minister haben sich den Administratoren zu fügen.
6. Die Mitglieder der Allianz verpflichten sich aller 3 Tage den
Stützpunkt weiter aufzubauen, die Post aufzuarbeiten und sonstigen
Verpflichtungen aus dem Beisein in dieser Allianz nachzukommen. Ein Verstoß
gegen diesen Punkt der Satzung kann mit einem Ausschluss ohne vorheriges
anmahnen von den dazu berechtigten geahndet werden.
Sollte ein Mitglied seinen Verpflichtungen nicht nachkommen können, so hat er
sich beim Administrator abzumelden.
7. Sollte ein Ausschluss aus dieser Allianz vorgenommen worden
sein und das Mitglied aus Gründen die er nicht zu vertreten hat oder für Ihn
nicht vorhersehbar waren. So muss Ihn die Allianz umgehend wieder aufnehmen.
8. Ein gepflegter Umgangston mit jeglichen Mitglieder
wie auch mit dem Gegner ist zwingend vorgeschrieben.
9. Anmeldung und Aktivität im Allianzchat ist nicht zwingend
vorgeschrieben aber wünschenswert.
Die
Kampfregelungen
10. Jedes Mitglied verpflichtet sich folgende Punkte im Falle
eines Kampfes oder Krieges einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich nicht wenn das
angegriffene Mitglied seiner
Pflicht aus Punkt 2 dieser Satzung nicht nachgekommen ist.
10.a) Im Falle eines Krieges ist jedes Mitglied der Allianz
verpflichtet den Anweisungen des Verteidigungsministerium
unverzüglich nachzukommen und
einzuhalten. Daraus resultierende Niederlagen werden durch die Allianz
wie nach Punkt 21 geregelt ausgeglichen.
10.b) Im Kriegsfall zwischen zwei Bündnispartnern bleibt unsere
Allianz Neutral.
10.c) Im Kriegfall darf nur der Kriegsgegner angegriffen werden.
Es sei denn die Verteidigungsminister oder der Administrator dieser Gemeinschaft
hat etwas anderes bestimmt.
11. Es wird von der Allianz gefördert wie in Punkt 21 geregelt das sich die Mitglieder im Falle eines Angriffes auf ein
anderes Militärische Hilfe zu leisten insofern er dies von seinem Punktestand
her kann. Die daraus resultierende Niederlage werden durch die Allianz wie nach
Punkt 19 geregelt ausgeglichen.
12. Jedes Mitglied beachtet das ein
Gegner innerhalb von 24 Stunden nur 5 mal angegriffen werden darf.
12.a) Diese Frist beginnt erst nach Abschluss des letzten
Angriffes.
12.b) Ein Angriff, welcher als verloren gewertet wurde zählt
dabei nicht in diese Frist.
12.c) Gilt der Kampf als unentschieden (also immer dann wenn
keine Kriegsentschädigung geflossen ist) so sind in diesem Fall die 24 Stunden
Ruhephase einzuhalten.
12.d) Diese Regelung gilt nicht wenn der Gegner unser Mitglied
angreift und dabei verliert.
12.e) Außerdem gilt diese Regelung nicht im Falle eines Krieges.
13. Jedem Mitglied unterhalb von 1.000.000 Punkten ist es
untersagt Allianzen jeglicher Art anzugreifen.
14. Die Allianz darf keinem Mitglied Anweisungen geben einen
Kampf durchzuführen ausgenommen lt. Punkt 10.a).
15. Bei erfolgreicher Spionage hat der Spion das Erst
Angriffsrecht.
16. öffentlich gemachte stille Bündnisse und Nichtangriffspakts
(NAP) müssen strikt eingehalten werden.
17.Bündnisse werden mit allen Mitteln
unterstützt.
18. Während laufenden Angriffen hat das betreffende Mitglied
möglichst Online zu sein oder aber sich entweder im Allianzchat zu befinden
oder seinen Posteingang zu überwachen.
Die
Wirtschaftsregeln
19. Jedes Mitglied darf unterhalb von 700.000 Punkten keine
Waren bauen bzw. fördern ausgenommen Rohstoffe, Wohnhäuser, Mehrfamilienhäuser,
Munitionsfabriken, Ölraffinerien, Goldminen und Waffenfabriken (z. Bsp. Rohöl,
Munition und Gold) . Ausnahmen sind mit Absprache des
Administrators möglich.
20. Jeder Stützpunkt hat für eventuelle Rohstoffknappheit sich
eine nach nachfolgender Aufstellung ergebende Rücklage (Rohöl, Munition und
Gold) zuzulegen.
·
bis
500.000 Punkten keine Rücklage
·
von
500.001 bis 1.000.000 Punkten Rücklage 1.000.000.000 Einheiten (also Stück oder
Barrel) bei Gold gilt jeweils immer die Hälfte der Einheiten,
·
von
1.000.001 bis 2.000.000 Punkten Rücklage 2.000.000.000 Einheiten (also Stück
oder Barrel) bei Gold gilt jeweils immer die Hälfte der Einheiten,
·
von
2.000.001 bis 3.000.000 Punkten Rücklage 3.000.000.000 Einheiten (also Stück
oder Barrel) bei Gold gilt jeweils immer die Hälfte der Einheiten,
·
von
3.000.001 bis 4.000.000 Punkten Rücklage 4.000.000.000 Einheiten (also Stück
oder Barrel) bei Gold gilt jeweils immer die Hälfte der Einheiten,
·
usw.
Die Finanzregeln
21. Die Allianz verpflichtet sich die aus einer Anweisung des
Verteidigungsministeriums im Falle eines Krieges hervorgehende Niederlage
finanziell dem Mitglied zu ersetzen, es besteht jedoch keine Verpflichtung von
Seiten der Allianz diese ihm sofort zu ersetzen. Wirtschaftliche Verluste werden
dabei Pauschal entschädigt. Diese Entschädigung muss beim Finanzministerium
oder beim Administrator angezeigt und angemeldet werden.
22. Die Allianz fördert gegenseitige Hilfeleistungen mit
1.000.000 Dollar. Diese Leistung muss aber beim Finanzministerium oder beim
Administrator angezeigt bzw. angemeldet werden.
23. Die Allianz ist berechtigt Events durch zuführen weiterhin
gilt das die dabei ausgelobten Preise aus den Steuereinnahmen der Allianz
finanziert werden. Diese Events müssen als Rundmail angekündigt werden um an
Gültigkeit zu gewinnen in diesen stehen dann auch die Modalitäten. Die Allianz
behält sich das Recht vor die Preise nach den Events in Auszahlung zu bringen
es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.
24. Als Mitglied dieser Allianz erhält man Weihnachtsgeld in
Höhe von 10.000.000 Dollar. Dieser ist zahlbar bis zum 20.12. eines jeden
Jahres. Die Auszahlung kommt grundsätzlich nur zur Anwendung wenn das Mitglied
mindestens schon drei Monate der Allianz beigetreten ist. Eine Zahlungsverpflichtung
von Seite der Allianz gibt es nicht.
25. Die Allianz gewährt jedem Mitglied eine finanzielle
Starthilfe. Zur Auszahlungsgewährung muss das Mitglied bereits schon einen
Monat in dieser Allianz sein. Die Auszahlung wird gewährt wenn, das neue Mitglied
zum Auszahlungszeitpunkt nicht mehr als
500.000 Punkte hat. Die Auszahlung erfolgt nach folgender Formel Punkte des
Mitgliedes mal 100 ergibt den Auszahlungsbetrag. Die Allianz behält sich
ausdrücklich das Recht vor in finanziellen schwierigen Zeiten von der
Auszahlung Abstand zu nehmen. Das Mitglied muss eine Anfrage an das betreffende
Ministerium stellen.
26. Die Allianz verpflichtet sich zum jeweiligen Geburtstag des
Mitgliedes ein Geburtstagsgeld zu zahlen. Der Zahlbetrag liegt bei 5.000.000
Dollar. Die Auszahlung kommt grundsätzlich nur zur Anwendung wenn das Mitglied
mindestens schon drei Monate der Allianz beigetreten ist.
27. Die Zahlungsverpflichtungen aus Punkt 21, 22, 23, 25, 26 und
28 verfallen automatisch bei Austritt aus der Allianz.
28. Jedem Mitglied in der Allianz ist es gestattet die
Finanziellen Verhältnisse der Allianz zu erfragen, dies sollte er
Vorteilhafterweise beim Finanzministerium tun.
29. Das Finanzministerium muss aller 6 Monate die Einnahmen und
Ausgaben in Form einer Rundmail (Finanzbericht) allen Mitgliedern offen legen.
Es besteht allerdings keine Verpflichtung des Finanzministeriums Neu
beigetretenen Mitgliedern die Finanzberichte der von vor der Zeit des
Beitrittes mitzuteilen.
30. Die Allianz behält sich das Recht vor abweichend von den
festgelegten Geldwerten Vorteilen aller Art die Auszahlung auch in Rohstoffen
auszuzahlen, das Mitglied hat aber Grundsätzlich keinen Anspruch darauf. Die
Umrechnung erfolgt dann zu dem jeweiligen Kurs des Handelszentrums.
Das Bonussystem
31. Für die Anwerbung Neuer Mitglieder für diese Allianz erhält
der Werber einen Zahlbetrag von 500.000 Dollar pro angeworbenes Mitglied.
Ausschlaggebend ist das der angeworbene nicht mit Versprechungen angelockt
wurde die diese Allianz ihm nicht bieten kann. Die Auszahlung erfolgt erst dann
wenn der angeworbene mindestens drei Monate Mitglied in dieser Allianz ist.
Dieser Bonus muss beim Finanzministerium oder beim Administrator angezeigt und
angemeldet werden, dies kann auch nach Eintritt des angeworbenen Mitgliedes
geschehen. Der Administrator nimmt sich von dieser Bonuszahlung aus.
32. Die Allianz zahlt jedem Mitglied für eine längere
Zugehörigkeit eine Prämie nach unten aufgeführter Aufstellung. Diese Regelung
gilt nur wenn eine ununterbrochene Mitgliedschaft in dieser Allianz vorhanden
ist. Tritt man zwischendurch aus dieser Allianz aus und im späteren Verlauf
wieder ein so Beginnt die Laufzeit wieder von vorn. Die Prämie für die
Zugehörigkeit in dieser Allianz beträgt:
·
6
Monate Zugehörigkeit Prämie 5.000.000 Dollar
·
9
Monate Zugehörigkeit Prämie 7.500.000 Dollar
·
12
Monate Zugehörigkeit Prämie 10.000.000 Dollar
·
15
Monate Zugehörigkeit Prämie 12.500.000 Dollar
·
18
Monate Zugehörigkeit Prämie 15.000.000 Dollar
·
21
Monate Zugehörigkeit Prämie 17.500.000 Dollar
·
24
Monate Zugehörigkeit Prämie 20.000.000 Dollar
·
usw.
33. Die Allianz zahlt Ministern bzw. Co. Ministern bei
ununterbrochener Begleitung eines solchen Amtes von 5 Monaten eine Zulage von
200.000 Dollar zu der oben aufgeführten Prämie.