Satzung

           der Allianz

                                                                                                                                                                                                                            

 

Ich habe am 12.10.2013 diese Allianz mit der Maßgabe gegründet. Das sich jeder individuell in diese Gemeinschaft verschiedener Stützpunkte und nichts anderes ist ja eine Allianz einbringen kann. Je nach dem wie es seine Zeit zulässt, der eine hat diese mehr der andere halt weniger. Zum anderen soll Euch die Mitgliedschaft in dieser Allianz vor feindlichen Übergriffen eines Gegners schützen aber auch den Handel mit anderen ankurbeln so dass Euer Stützpunkt möglichst schnell fest auf eigenen Füßen steht. Denn das Zusammenspiel zwischen der Wirtschaft und der Schlagkräftigkeit der eigenen Truppen muss stimmen.

 

                                                                                Diese Satzung gilt ab dem 15.11.2013

 

Diese Satzung ist für alle Allianz Mitglieder bindend und jedes Allianz Mitglied willigt beim Eintritt in diese dieser Satzung zu. Er akzeptiert ebenfalls das eine nicht Beachtung dieser Satzung eine Abmahnung oder einen Ausschluss nach sich ziehen kann.

Sollten Fragen zur Satzung auftreten dann meldet Euch bitte umgehend beim Administrator.

 

                                                    Die Wichtigsten Punkte

 

Wir können Euch nur das Gerüst bieten mit Leben erwecken muss es mit seinen Mitteln jeder selbst.
Weder der Administrator noch irgend ein anderer in dieser Allianz kann jedes Mitglied in dieser Allianz jeden Tag anschreiben, in der Hoffnung dass das was man da schreibt überhaupt gelesen wird und vorschreiben jetzt machst du dass. Ihr müsst lernen wenn Ihr Fragen habt zu uns zu kommen.

Was gefällt Euch an dieser Allianz ???     Was gefällt Euch nicht an unserer Allianz ???   Schreibt mir Eure positiven wie auch negativen Eindrücke dieser Allianz, denn eine Allianz kann nur immer so gut sein wie die konstruktive Kritik an dieser ausfällt.

 

1.  Jedes Mitglied dieser Allianz hat diese Satzung umgehend zu lesen und sich bis zu einem Austritt bzw. Ausschluss danach zu richten.

2.Jedes Mitglied aktiviert sofort nach Beitritt in diese Allianz die Automatische Überstellung für das KB – sowie SB – Center in seinem Profil,            Siehe Darstellung hier unten. 

   KB- Automatik  X  Kampfberichte werden automatisch ins KB- Center übernommen
  SB- Automatik 
X  Spionageberichte werden automatisch ins SB- Center übernommen

3.Das Mitglied trägt sofort unter Verweis auf die Einhaltung des Datenschutzgesetzes die im Allianzsymbol hinterlegte Kontaktliste seine Persönlichen Daten ein, wobei wir jedem freistellen ob er Telefonnummern, e – Mail Adressen u. a. hinterlegt. Was allerdings hinterlegt werden muss ist die Stadt (Bundesland) und das Alter.

 

          Allgemeine Punkte

 

4. Die Administratoren bilden die Führung der Allianz.

5. Die Minister haben sich den Administratoren zu fügen.

6. Die Mitglieder der Allianz verpflichten sich aller 3 Tage den Stützpunkt weiter aufzubauen, die Post aufzuarbeiten und sonstigen Verpflichtungen aus dem Beisein in dieser Allianz nachzukommen. Ein Verstoß gegen diesen Punkt der Satzung kann mit einem Ausschluss ohne vorheriges anmahnen von den dazu berechtigten geahndet werden. Sollte ein Mitglied seinen Verpflichtungen nicht nachkommen können, so hat er sich beim Administrator abzumelden.

7. Sollte ein Ausschluss aus dieser Allianz vorgenommen worden sein und das Mitglied aus Gründen die er nicht zu vertreten hat oder für Ihn nicht vorhersehbar waren. So muss Ihn die Allianz umgehend wieder aufnehmen.

8. Ein gepflegter Umgangston mit jeglichen Mitglieder wie auch mit dem Gegner ist zwingend vorgeschrieben.

9. Anmeldung und Aktivität im Allianzchat ist nicht zwingend vorgeschrieben aber wünschenswert.

   

                                                        Die Kampfregelungen

 

10. Jedes Mitglied verpflichtet sich folgende Punkte im Falle eines Kampfes oder Krieges einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich nicht wenn das angegriffene       Mitglied seiner Pflicht aus Punkt 2 dieser Satzung nicht nachgekommen ist.

10.a) Im Falle eines Krieges ist jedes Mitglied der Allianz verpflichtet den Anweisungen des Verteidigungsministerium unverzüglich nachzukommen und    einzuhalten. Daraus resultierende Niederlagen werden durch die Allianz wie nach Punkt 21 geregelt ausgeglichen.

10.b) Im Kriegsfall zwischen zwei Bündnispartnern bleibt unsere Allianz Neutral.

10.c) Im Kriegfall darf nur der Kriegsgegner angegriffen werden. Es sei denn die Verteidigungsminister oder der Administrator dieser Gemeinschaft hat etwas anderes bestimmt.

11. Es wird von der Allianz gefördert wie in Punkt 21 geregelt das sich die Mitglieder im Falle eines Angriffes auf ein anderes Militärische Hilfe zu leisten insofern er dies von seinem Punktestand her kann. Die daraus resultierende Niederlage werden durch die Allianz wie nach Punkt 19 geregelt ausgeglichen.

12. Jedes Mitglied beachtet das ein Gegner innerhalb von 24 Stunden nur 5 mal angegriffen werden darf.

12.a) Diese Frist beginnt erst nach Abschluss des letzten Angriffes.

12.b) Ein Angriff, welcher als verloren gewertet wurde zählt dabei nicht in diese Frist.

12.c) Gilt der Kampf als unentschieden (also immer dann wenn keine Kriegsentschädigung geflossen ist) so sind in diesem Fall die 24 Stunden Ruhephase einzuhalten.

12.d) Diese Regelung gilt nicht wenn der Gegner unser Mitglied angreift und dabei verliert.

12.e) Außerdem gilt diese Regelung nicht im Falle eines Krieges.

13. Jedem Mitglied unterhalb von 1.000.000 Punkten ist es untersagt Allianzen jeglicher Art anzugreifen.

14. Die Allianz darf keinem Mitglied Anweisungen geben einen Kampf durchzuführen ausgenommen lt. Punkt 10.a).

15. Bei erfolgreicher Spionage hat der Spion das Erst Angriffsrecht.

16. öffentlich gemachte stille Bündnisse und Nichtangriffspakts (NAP) müssen strikt eingehalten werden.

17.Bündnisse werden mit allen Mitteln unterstützt.

18. Während laufenden Angriffen hat das betreffende Mitglied möglichst Online zu sein oder aber sich entweder im Allianzchat zu befinden oder seinen Posteingang zu überwachen.

 

          Die Wirtschaftsregeln

   

19. Jedes Mitglied darf unterhalb von 700.000 Punkten keine Waren bauen bzw. fördern ausgenommen Rohstoffe, Wohnhäuser, Mehrfamilienhäuser, Munitionsfabriken, Ölraffinerien, Goldminen und Waffenfabriken (z. Bsp. Rohöl, Munition und Gold) . Ausnahmen sind mit Absprache des Administrators möglich.

20. Jeder Stützpunkt hat für eventuelle Rohstoffknappheit sich eine nach nachfolgender Aufstellung ergebende Rücklage (Rohöl, Munition und Gold) zuzulegen.

·      bis 500.000 Punkten keine Rücklage

·      von 500.001 bis 1.000.000 Punkten Rücklage 1.000.000.000 Einheiten (also Stück oder Barrel) bei Gold gilt jeweils immer die Hälfte der Einheiten,

·      von 1.000.001 bis 2.000.000 Punkten Rücklage 2.000.000.000 Einheiten (also Stück oder Barrel) bei Gold gilt jeweils immer die Hälfte der Einheiten,

·      von 2.000.001 bis 3.000.000 Punkten Rücklage 3.000.000.000 Einheiten (also Stück oder Barrel) bei Gold gilt jeweils immer die Hälfte der Einheiten,

·      von 3.000.001 bis 4.000.000 Punkten Rücklage 4.000.000.000 Einheiten (also Stück oder Barrel) bei Gold gilt jeweils immer die Hälfte der Einheiten,

·      usw.

 

            Die Finanzregeln

 

21. Die Allianz verpflichtet sich die aus einer Anweisung des Verteidigungsministeriums im Falle eines Krieges hervorgehende Niederlage finanziell dem Mitglied zu ersetzen, es besteht jedoch keine Verpflichtung von Seiten der Allianz diese ihm sofort zu ersetzen. Wirtschaftliche Verluste werden dabei Pauschal entschädigt. Diese Entschädigung muss beim Finanzministerium oder beim Administrator angezeigt und angemeldet werden.

22. Die Allianz fördert gegenseitige Hilfeleistungen mit 1.000.000 Dollar. Diese Leistung muss aber beim Finanzministerium oder beim Administrator angezeigt bzw. angemeldet werden.

23. Die Allianz ist berechtigt Events durch zuführen weiterhin gilt das die dabei ausgelobten Preise aus den Steuereinnahmen der Allianz finanziert werden. Diese Events müssen als Rundmail angekündigt werden um an Gültigkeit zu gewinnen in diesen stehen dann auch die Modalitäten. Die Allianz behält sich das Recht vor die Preise nach den Events in Auszahlung zu bringen es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.

24. Als Mitglied dieser Allianz erhält man Weihnachtsgeld in Höhe von 10.000.000 Dollar. Dieser ist zahlbar bis zum 20.12. eines jeden Jahres. Die Auszahlung kommt grundsätzlich nur zur Anwendung wenn das Mitglied mindestens schon drei Monate der Allianz beigetreten ist. Eine Zahlungsverpflichtung von Seite der Allianz gibt es nicht.

25. Die Allianz gewährt jedem Mitglied eine finanzielle Starthilfe. Zur Auszahlungsgewährung muss das Mitglied bereits schon einen Monat in dieser Allianz sein. Die Auszahlung wird gewährt wenn, das neue Mitglied zum Auszahlungszeitpunkt  nicht mehr als 500.000 Punkte hat. Die Auszahlung erfolgt nach folgender Formel Punkte des Mitgliedes mal 100 ergibt den Auszahlungsbetrag. Die Allianz behält sich ausdrücklich das Recht vor in finanziellen schwierigen Zeiten von der Auszahlung Abstand zu nehmen. Das Mitglied muss eine Anfrage an das betreffende Ministerium stellen.

26. Die Allianz verpflichtet sich zum jeweiligen Geburtstag des Mitgliedes ein Geburtstagsgeld zu zahlen. Der Zahlbetrag liegt bei 5.000.000 Dollar. Die Auszahlung kommt grundsätzlich nur zur Anwendung wenn das Mitglied mindestens schon drei Monate der Allianz beigetreten ist.

27. Die Zahlungsverpflichtungen aus Punkt 21, 22, 23, 25, 26 und 28 verfallen automatisch bei Austritt aus der Allianz.

28. Jedem Mitglied in der Allianz ist es gestattet die Finanziellen Verhältnisse der Allianz zu erfragen, dies sollte er Vorteilhafterweise beim Finanzministerium tun.

29. Das Finanzministerium muss aller 6 Monate die Einnahmen und Ausgaben in Form einer Rundmail (Finanzbericht) allen Mitgliedern offen legen. Es besteht allerdings keine Verpflichtung des Finanzministeriums Neu beigetretenen Mitgliedern die Finanzberichte der von vor der Zeit des Beitrittes mitzuteilen.

30. Die Allianz behält sich das Recht vor abweichend von den festgelegten Geldwerten Vorteilen aller Art die Auszahlung auch in Rohstoffen auszuzahlen, das Mitglied hat aber Grundsätzlich keinen Anspruch darauf. Die Umrechnung erfolgt dann zu dem jeweiligen Kurs des Handelszentrums.

 

            Das Bonussystem

 

31. Für die Anwerbung Neuer Mitglieder für diese Allianz erhält der Werber einen Zahlbetrag von 500.000 Dollar pro angeworbenes Mitglied. Ausschlaggebend ist das der angeworbene nicht mit Versprechungen angelockt wurde die diese Allianz ihm nicht bieten kann. Die Auszahlung erfolgt erst dann wenn der angeworbene mindestens drei Monate Mitglied in dieser Allianz ist. Dieser Bonus muss beim Finanzministerium oder beim Administrator angezeigt und angemeldet werden, dies kann auch nach Eintritt des angeworbenen Mitgliedes geschehen. Der Administrator nimmt sich von dieser Bonuszahlung aus.

32. Die Allianz zahlt jedem Mitglied für eine längere Zugehörigkeit eine Prämie nach unten aufgeführter Aufstellung. Diese Regelung gilt nur wenn eine ununterbrochene Mitgliedschaft in dieser Allianz vorhanden ist. Tritt man zwischendurch aus dieser Allianz aus und im späteren Verlauf wieder ein so Beginnt die Laufzeit wieder von vorn. Die Prämie für die Zugehörigkeit in dieser Allianz beträgt:

·      6 Monate Zugehörigkeit Prämie 5.000.000 Dollar

·      9 Monate Zugehörigkeit Prämie 7.500.000 Dollar

·      12 Monate Zugehörigkeit Prämie 10.000.000 Dollar

·      15 Monate Zugehörigkeit Prämie 12.500.000 Dollar

·      18 Monate Zugehörigkeit Prämie 15.000.000 Dollar

·      21 Monate Zugehörigkeit Prämie 17.500.000 Dollar

·      24 Monate Zugehörigkeit Prämie 20.000.000 Dollar

·      usw.

 

33. Die Allianz zahlt Ministern bzw. Co. Ministern bei ununterbrochener Begleitung eines solchen Amtes von 5 Monaten eine Zulage von 200.000 Dollar zu der oben aufgeführten Prämie.